AGB

Terms of Service - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apart-ments zur Beherbergung, die zwischen der STRACK Home GmbH (im fol-genden STRACK Home), vertreten durch den Geschäftsführer: Michael Strack und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

2. Vertragspartner des Gastes in Deutschland ist die STRACK Home.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


2. RESERVIERUNGEN/BUCHUNG

1. Mit der Durchführung einer Reservierung/Buchung bietet der Gast den Ab-schluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbar-keit des gebuchten Apartments erhält der Gast von STRACK Home eine Re-servierungs-/Buchungsbestätigung. Durch diese Bestätigung kommt ein Be-herbergungsvertrag zwischen STRACK Home und dem Gast zustande.

2. Angebote von STRACK Home in Bezug auf verfügbare Apartments sind frei-bleibend und unverbindlich. STRACK Home steht es frei den Abschluss ei-nes Beherbergungsvertrages nach eigenem Ermessen abzulehnen.

3. Soweit der Gast in einem angebotenen Objekt nur eine Kategorie bucht, hat der Gast keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung in einer bestimmten Wohnung/Einheit. Branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Reisedaten behält sich STRACK Home vor.

3. STORNIERUNGSFRISTEN/RÜCKTRITT DES KUN-DEN/NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)

1. Erst mit der Zahlung des Gastes an STRACK Home liegt eine garantierte Re-servierung vor. Diese kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stor-nierungsbedingungen und Stornierungsfristen kostenfrei unter Angabe der entsprechenden Reservierungsnummer storniert werden. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen (Ablauf kosten-freie Stornofrist), besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungs-recht und stimmt STRACK Home einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält STRACK Home den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinan-spruchnahme der Leistung (no-show) oder verspäteter Stornierung. STRACK Home hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht an-derweitig vermietet, so kann STRACK Home den Abzug für ersparte Aufwen-dungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Zusätzlich werden bei Nichterscheinen des Gastes im Falle von mehrtägig garantierten Reservierungen alle weite-ren Nächte ab der ersten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.

2. Bei Reservierungen am Tag des Anreisetages hat der Gast die Zahlung nach §5 für den Aufenthalt unverzüglich, im Regelfall innerhalb einer Stunde zu leisten.


4. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE

1. Es haben die von STRACK Home zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aus-gewiesenen Preise Gültigkeit. Geltende und ausgewiesene Preise verstehen sich Brutto und enthalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Vom Gast selbst geschuldete lokale Abgaben, wie beispielsweise Kurtaxen sind nicht enthalten.


5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG

1. Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer im Vo-raus durch den Gast zu bezahlen.

2. Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forde-rung.

3. Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express, Sofort-überweisung/Klarna, Paypal oder reguläre Banküberweisung. Barzahlung wird nicht akzeptiert.

4. STRACK Home behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmetho-den mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die All-gemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt STRACK Home hierzu ausdrücklich.

5. Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass der Gast seine Rechnung als Download oder via E-Mail erhält.


6. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER WOHNUNGEN

1. Ein reserviertes Apartment steht dem im nach der Buchung bestimmten Zeit-raum zur Verfügung.

2. Die von STRACK Home zur Verfügung gestellten Schlüssel, Parkausweise und/oder Schlüsselkarten sind am Abreisetag an STRACK Home, einem von STRACK Home genannten Dritten oder an dem durch STRACK Home durch Beschilderung und/oder Nachricht ausgewiesen Ablageort in der Wohnung zu hinterlassen. Bei Verlust eines Schlüssels, einer Schlüsselkarte oder eines Parkausweises sowie bei Nichtabgabe dieser genannten Gegenstände entsteht eine Gebühr von 40,00€. STRACK Home ist weiter berechtigt weiteren Ersatz für den hierdurch entstandenen Schaden vom Gast zu erheben, wenn der Schaden 40,00€ übersteigt. Eingeschlossen ist dabei auch der Austausch der be-troffenen Schließanlage, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass STRACK Home ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

3. Eine spätere Abreise (Late Check-out) kann auf Anfrage und bei Verfügbar-keit zwischen STRACK Home und dem Gast vereinbart werden. Wenn STRACK Home dem Late Check-out zustimmt, ist STRACK Home be-rechtigt für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Soweit es an einer Zustimmung fehlt, ist STRACK Home berechtigt für jede angefangene Stunde 30,00€ anzusetzen. Bei einer Abreise mehr als 3 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Check-out wird der volle Übernachtungspreis der Wohnung erhoben, wenn STRACK Home zugestimmt hat. Fehlt es an einer Zustimmung, schuldet der Gast neben dem vollen Übernachtungspreis den Ersatz des weiter entste-henden Schadens. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass STRACK Home ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

4. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Late Check-out kann der Gast nicht herleiten.

5. Eine frühere Anreise (Early Check-in) kann auf Anfrage und bei Verfügbar-keit zwischen STRACK Home und dem Gast vereinbart werden. Wenn STRACK Home dem Early Check-in zustimmt, ist STRACK Home be-rechtigt für die zusätzliche Nutzung der Wohnung 10,00€ je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Einen vertraglichen Anspruch auf einen Early Check-in kann der Gast nicht herleiten.


7. ÜBERLASSUNG, WEITERVERMIETUNG, NUTZUNG

1. Die Weitervermietung oder Weitervermittlung der gebuchten Wohnung ist un-tersagt. Darunter fällt insbesondere auch die Weitervermittlung der Wohnun-gen oder von Wohnungskontingenten an Dritte zu höheren als den durch STRACK Home ausgewiesenen Preisen.

2. Gleichermaßen ist eine Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen STRACK Home nicht zulässig. In diesen Fällen ist STRACK Home berechtigt die Reservierung zu stornieren, insbesondere dann, wenn der Gast bei Abtretung/Verkauf gegenüber Dritten unwahre Angaben über Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.

3. Die Nutzung der Wohnungen von STRACK Home zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist ausdrücklich untersagt. Insbesondere fallen darunter jegliche gewerbliche oder aber illegale Nutzungen.Ohne explizite Zustim-mung ist die Nutzung der Wohnungen für Foto- oder Videoaufnahmen eben-falls untersagt. STRACK Home behält sich im Falle einer Nutzung aus ande-ren Gründen als der Beherbergung die Reservierung ohne Rückerstattungen zu stornieren und die Mietsache zu räumen.

8. HAFTUNG VON STRACK HOME

1. STRACK Home haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbegrenzt. Ebenfalls haftet STRACK Home für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von STRACK Home beruhen.Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet STRACK Home nur und begrenzt auf den vertragsty-pisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfül-lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermög-licht und auf deren Einhaltung der Gast vertrauen darf (Kardinalspflicht).Einer Pflichtverletzung von STRACK Home steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weiterführende Schadenersatzansprüche – soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelt – sind ausgeschlossen.

2. Im Falle von Störungen oder Mängeln an den Leistungen von STRACK Ho-me, wird STRACK Home auf unverzügliche Rüge des Gastes oder bei Kenntnis bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist dabei ebenfalls ver-pflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beheben und einen etwaig resultierenden Schaden geringzuhalten. Dar-über hinaus ist der Gast verpflichtet STRACK Home unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen Schadens aufmerksam zu machen.

3. STRACK Home haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Best-immungen. Ein etwaiger Anspruch des Gastes erlischt, wenn er nicht unver-züglich nach dem Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Be-schädigung gegenüber STRACK Home eine Anzeige macht, mit der Aus-nahme dass eine verspätete Anzeige keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes hat. Im Falle der Einbringung von Geldmitteln, Wertgegenständen oder sonstigen Kostbarkeiten die einen Wert von mehr als 800,00€ oder aber bei sonstigen Sachen, die in einen Wert von mehr als 3.500,00€ übersteigen, bedarf es ei-ner gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit STRACK Home. Andernfalls ist eine Haftung von STRACK Home für Verlust, Zerstörung oder Beschädi-gung dieser Mittel oder Gegenstände ausgeschlossen.

4. Es kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz durch STRACK Home zur Verfügung gestellt wird. Daraus resultiert keine Überwachungsverpflichtung für STRACK Home. Bei Abhandenkommen, Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Grund-stück und/oder zur Verfügung gestellten Stellplatz von oder durch abgestell-te(n) oder rangierter Kraftfahrzeuge haftet STRACK Home ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet Schäden unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Schäden müssen jedenfalls vor Verlassen des Stellplatzes angezeigt wer-den. STRACK Home haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.

5. Jegliche Ansprüche gegenüber STRACK Home verjähren grundsätzlich in-nerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch STRACK Home sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht.

6. STRACK Home übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von STRACK Home. Fundsachen werden ausschließlich auf Anfrage gegen Entgelt und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von 15,00€ zurückge-sendet. STRACK Home verpflichtet sich zur Aufbewahrung von Fundsachen über ei-nen Zeitraum von sechs Monaten. Anschließend erfolgt eine Entsorgung.


9. KAUTION

1. Zur Absicherung aller Ansprüche von STRACK Home gegenüber dem Gast resultierend aus dem Beherbergungsvertrag ist STRACK Home berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen nachstehende Sicherheitsleistun-gen/Kautionen vom Gast zu einzuziehen:

2. Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten eine Kaution in Höhe von 250,00€.

3. Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis sechs Monaten eine Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises.

4. Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als drei Monaten ist STRACK Home berechtigt die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vora-bautorisierung des Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistung vorzunehmen. Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinen An-spruch auf den Aufenthalt in der Wohnung. Hat STRACK Home dem Gast die Wohnung trotz dessen überlassen, so ist STRACK Home zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages be-rechtigt, wenn die Kaution nicht in einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird.

5. STRACK Home ist verpflichtet die Kaution innerhalb eines Monates nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.


10. KUNDENDATEN

1. STRACK Home erhebt und erfasst verpflichtend E-Mailadressen sowie Tele-fonnummer des Gastes zur Sicherstellung der Kommunikation. Gleichermaßen ist STRACK Home berechtigt ein gültiges Identifikationsdo-kument bei Check-in digital einzufordern.Für inländische Gäste ist dies ein Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Gästen immer ein Rei-sepass.

2. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumen-te nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist STRACK Home berechtigt, die Buchung zu stornieren.


11. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS

1. STRACK Home behält sich das Recht vor und ist berechtigt einen Beherber-gungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor wenn

a) höhere Gewalt oder andere von STRACK Home nicht zu vertretende Um-stände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

b) STRACK Home begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inan-spruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Ge-schäftsbetrieb, die Sicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image von STRACK Home und dessen Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von STRACK Home zuzurechnen ist

c) Buchungen schuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zah-lungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein

d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient

e) Im Falle von Weiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermitt-lung (siehe Ziffer 7) Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat STRACK Home den Gast unver-züglich in Kenntnis zu setzen.

2. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigter Kündigung durch STRACK Home.

3. Erfolgte eine Kündigung seitens STRACK Home wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß o.g. Ziffer 1, so ist STRACK Home berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens STRACK Home bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.


12. GUTSCHEINE

1. Ein bei STRACK Home erworbener Gutschein kann lediglich für Leistungen von STRACK Home eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Buchungen genutzt werden. Gutscheine können nicht zurückgegeben wer-den, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht ganz oder teilweise gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwort-lich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.

13. RAUCHVERBOT

1. Alle Apartments von STRACK Home sind Nichtraucherapartments. Das Rau-chen in den Apartments als auch in Gemeinschaftsbereichen von STRACK Home ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Ta-bak-Erhitzer und ähnliche Geräte. Das Rauchen auf Balkon- und/oder Terrassenbereichen ist nur bei entspre-chender Kennzeichnung und geschlossener Tür zum Apartment erlaubt.

2. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat STRACK Home das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließ-lich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens EUR 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn STRACK Home einen höheren Schaden nachweist. Dem Gast steht die Mög-lichkeit des Nachweises zu, dass STRACK Home ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,

3. Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feuer/-Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150 €. Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- und Dezi-belsensoren innerhalb des Apartments.

4. STRACK Home ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass STRACK Home ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,

5. In Gebäuden von STRACK Home können sich vernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes ver-bunden sind, befinden. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel Einsatzkosten Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).


14. VERBOT VON PARTYS UND VERSAMMLUNGEN

1. Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichen Nutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruhe ist von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch die Hausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind. In Apartments und Gemeinschaftsflächen von STRACK Home ist das Durch-führen von Partys und Versammlungen streng untersagt.

2. Für den Fall von Zuwiderhandlung hat STRACK Home das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten ein-schließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nicht berührt. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass STRACK Home ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,

3. In Apartments von STRACK Home können Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein. Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienen jedoch der Detektion von exzessiver Lautstärke. In Gemeinschaftsflächen von STRACK Home, daher Fluren oder anderen Gemeinschaftsbereichen, können ebenfalls Sensoren zur Dezibelmessung verbaut sein, gleichermaßen aber auch aktive Videoüberwachung, welche 24/7 aufzeichnet und in einer Cloudumgebung speichert.

4. STRACK Home ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwider-handlungen nach Punkten 1 und 2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Mög-lichkeit des Nachweises zu, dass STRACK Home ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, STRACK Home behält sich das Recht vor zur Durchsetzung des Hausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise eines Sicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen. Durch etwaige Interven-tion eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gast weiterberechnet.


15. BESCHÄDIGUNG ODER UNBERECHTIGTE INVENTARENTFERNUNG

1. Sollte es während der Beherbergung zu Beschädigungen über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus kommen oder wird Inventar unberechtigt aus der Einheit entfernt so hat STRACK Home Anspruch auf Schadenersatz, was insbesondere die Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, ein-schließlich eventueller Umsatzeinbußen resultierend aus einer nicht möglichen Vermietung des Apartments, Rechtsverfolgungskosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50€ für einen solchen Schadensfall umfasst. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass STRACK Home ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.


16. HAUSTIERE

1. Das Mitbringen von (Haus)-tieren ist in Apartments und Gemeinschaftsflächen in Ausnahmefällen gestattet. Ausnahmen sind Blinden-, Gehörlosen- sowie weitere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden. Der entsprechende Nachweis ist vor dem Check-in eigenständig an STRACK Home vorzulegen.

2. Vom vorgenannten Grundsatz ist STRACK Home berechtigt weitere Ausnahmen zu machen. Der Gast hat hierauf keinen Anspruch. Hält sich ein Haustier ohne Genehmigung in einer Einheit auf, werden pauschal EUR 150,00 für eine Sonderreinigungsgebühr seitens STRACK Home in Rech-nung gestellt. STRACK Home ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Zuwiderhandlungen gegen Punkt 1 vorliegen. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises offen, dass STRACK Home ein geringerer oder gar kein Schaden ent-standen ist.


17. INSTANDHALTUNG

1. Mit der Buchung eines Apartments von STRACK Home verpflichtet sich der Gast das überlassene Apartment sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmte Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat STRACK Home das Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR 50,00 (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht die Möglichkeit des Nachweises zu, dass STRACK Home ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist,

2. Weiter verpflichtet sich der Gast die Einrichtung des Apartments auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und etwaige Mängel und Beanstandungen STRACK Home unverzüglich anzuzeigen.

3. Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle am überlassenen Apartment entstandenen Schäden hat der Gast unverzüglich gegenüber von STRACK Home anzuzeigen.

4. Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist STRACK Home berechtigt wö-chentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet dem vom STRACK Home beauftragen Dienstleister oder Mitarbeitern von STRACK Home zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.


18. INTERNETNUTZUNG

1. Dem Gast wird durch STRACK Home im Rahmen der bestehenden techni-schen und betrieblichen Möglichkeiten ein Internetzugang zur Verfügung ge-stellt. Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt oder durch Wartungsarbei-ten oder ähnliches können nicht ausgeschlossen werden.

2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt STRACK Home auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechts-widrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.

3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss von STRACK Home an Dritte ist dem Gast untersagt. Dies gilt auch für die Veröffentlichung etwaiger Zugangsdaten. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber STRACK Home einzustehen.

4. Im Übrigen behält sich STRACK Home vor, den Internetanschluss des Gas-tes bei Rechtsverstößen zu sperren.


20. DATENSCHUTZ

1. Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar auf dieser Website https://strackhome.smoobu.net/de/


21. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Text-formklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisi-onsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken. 

6. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.

Stand: Juni 2023